Studi-FAQ



Wo erhalte ich die Zugangsdaten für das RFH W-LAN-Netz?
Um das W-LAN nutzen zu können, muss euer Laptop mit der jeweiligen Mac-Adresse im Netz der RFH gespeichert sein. Weitere Informationen, wie ihr die Mac-Adresse findet und das WLAN einrichten könnt, findet ihr auf den Seiten des Rechenzentrums unter http://www.rz.rfh-koeln.de/content/dienstleistungen/wlan/.



Wo bekomme ich eine @rfh-koeln.de E-Mail Adresse?
Diese Endung erhalten nur Mitarbeiter bzw. Dozenten und Professoren der RFH. Im Studentenservice (Studse) könnt ihr unter „Studenten-Mailserver“ eine studentische E-Mail Adresse beantragen. Vor rfh-koeln.de ist jedoch eine Subdomain geschaltet.
Wer kann mir in Sachen Bafög weiterhelfen?



Wer kann mir in Sachen Bafög weiterhelfen?
Informationen und einen Ansprechpartner zum Thema Bafög sind in diesem Dokument zu finden.



Wofür stehen Abkürzungen wie: V4-204, L1a oder F6b?
V4-204 ist eine Raumbezeichnung. Der Buchstabe steht dabei immer für den Standort, also:
W - Weyerstraße 41
S – Schaevenstraße 1
V – Vogelsanger Straße 295
L – Lindenstraße 16-22


L1a und F6b sind Bezeichnungen für Prüfungen aus Eurem Curriculum. Aus administrativen Gründen sind alle Prüfungen durchnummeriert. Der Anfangsbuchstabe klassifiziert die Prüfungsart:
L – Leistungsschein
F – Fachprüfung
K – Klausur
R – Referat
H- Hausarbeit
PA - Projektarbeit



Wie erreiche ich die Studienberatung?
Die Studienberatung der RFH wird durch Frau Gutzeit und Frau Gäs-Dreßen vertreten.
Weitere Informationen hierzu findet ihr auf http://www.rfh-koeln.de/die_rfh/servicebereiche/admission_beratung-anmeldung/



Bis wohin kann ich mit meinem Semesterticket fahren?
Eigentlich ausschließlich im Bereich VRS!

 

Generell gilt aber, dass ihr im Grenzbereich des VRS - also schon in den Übergangsgebieten des VRR - immer auf dem kürzesten Wege zu bzw. von Eurem Wohnort reisen dürft. Ansonsten gelten die normalen Tarifgebiete der VRS, die ihr auf deren Website http://www.vrsinfo.de ansehen könnt.

Kurz zu den Inhalten des Semestertickets: Das Semesterticket berechtigt (analog wie beim Jobticket) wochentags ab 19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages, sowie am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig, zur unentgeltlichen Mitnahme einer Person über 14 Jahre.

Desweiteren gelten besondere Bestimmungen in den Übergangstarifbereichen zwischen VRS/VRR und VRS/Landkreis Ahrweiler.

Sonstige wissenswerte Informationen zum Semesterticket:

  • Die Benutzung der 1. Klasse ist ausgeschlossen
  • Die Nutzung der Flughafenlinie 670 ist zuschlagspflichtig
  • Das Semesterticket darf nicht eingeschweißt/laminiert werden, weil die Fälschungsprüfung des Dokumentes damit nicht mehr möglich ist.
  • Bei Nichtvorlegen bei einer Kontrolle ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt, wenn es innerhalb einer Woche bei dem Verbundverkehrsunternehmen vorgelegt wird.


Wir empfehlen bei allen Anliegen eine private Absicherung über die Infoline der VRS: +49 1803504030. Denn alle Informationen dieses FAQs sind ohne Gewähr.

 



Warum gibt es kein NRW-Ticket?

 

Vor einiger Zeit gab es eine Abstimmung über die Einführung des NRW-Tickets.
Leider haben nicht genügend Personen der Einführung zugestimmt. Dieses ist nötig, da die Kosten des NRW-Tickets über den Semesterbeitrag beglichen werden. Im Sommersemester 2012 können wir wieder mit einer Abstimmung über das Ticket beginnen.



Wie erreiche ich die Buchhaltung?
Alle Finanzen an der RFH werden ausschließlich von der Buchhaltung verwaltet. Dazu gehört auch die Eingangsprüfung des Semesterbeitrags. Die Mitglieder des Studierendenparlamentes haben keinerlei Zugriff auf Eure Daten und können daher bei Geldangelegenheiten nicht behilflich sein. Bitte richtet daher Eure Anfragen direkt an die Buchhaltung. Nur dort kann Euch geholfen werden.

 

Vertreten wird diese Abteilung durch Frau Breidenbach und Frau Hülfert:
Rheinische Fachhochschule Köln gGmbH
Vogelsanger Strasse  295
50825 Köln
Zimmer: 222
Telefonnummer: 0221/54687-819
Faxnummer: 0221/54687-822

 



Was ist eigentlich der Semesterbeitrag (AStA-Beitrag)?
Der Semesterbeitrag setzt sich zum Großteil aus dem Semesterticket für das Gebiet des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) zusammen. Hinzu kommen Verwaltungskosten und der solidarische Sportbeitrag. Übrig bleiben ein paar Euronen für die AStA-Kasse.

In erster Linie müssen wir die Formulierung in Augenschein nehmen, die in der Vergangenheit unglücklicherweise als AStA-Beitrag ihren Weg zu Euch fand. Um genau zu sein, nennt sich dieser Beitrag den ihr einmal im Semester leistet – Semesterbeitrag. Denn der AStA-Beitrag, ist nur ein winziger Teil des gesamten Betrages.

 

Eine Kürzung, Rückerstattung oder Nichtzahlung des Semesterbeitrages in Höhe des Mobilitätsbeitrages ist nicht möglich. Die Vertragsbedingungen mit dem VRS sehen vor, dass die Ticketvergünstigung nur dann gewährt werden kann, sofern der Beitrag von der gesamten Studierendenschaft geleistet wird.

Der Semesterbeitrag setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:
1. Der Mobilitätsbeitrag:
Das ist der Beitrag der an die Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) entrichtet werden muss. Dieser beträgt zurzeit ca. 98% des gesamten Semesterbeitrages.

2. Der solidare Sportbeitrag:
Aufgrund dieses Beitrages könnt ihr am Hochschulsport Köln teilnehmen. Auf deren Internetseite aufgeführten Veranstaltungen kann man teilnehmen. Bis auf wenige Ausnahmen ist dieses kostenlos möglich. Dieses ist eine gute Möglichkeit um neue Kontakte zu knüpfen und sich gleichzeitig sportlich zu betätigen. Die aktuellen Veranstaltungen findet ihr auf dieser Seite: http://www.hochschulsport-koeln.de/

3. Der AStA-Beitrag:
Der letzte kleine Betrag ist das, was ihr tatsächlich für die Euch vertretenden Gremien abgebt: Ein Großteil dieser Gelder kommt Euch in Form der asta-lavista-Zeitung, der Website www.stupa-rfh.de oder Veranstaltungen wie die Erstsemestereinführung (O-Woche), DIALOG@RFH und Semesterpartys zu Gute. Desweiteren werden natürlich auch Gelder für Verwaltungsaufgaben benötigt.



Wie lauten die Bankverbindungen der RFH Köln?
Folgende Kontodaten werdet ihr im Laufe Eures Studiums benötigen:
RFH-Konto [Studiengebühren, respektive Studienbeiträge]
Begünstigter: RFH Koeln
Konto: 27832039 (Fachbereich Wirtschaft und Recht)
Konto: 1900421346 (Fachbereich Ingenieurwesen)
Bankleitzahl: 370 501 98
Kreditinstitut: Sparkasse Köln-Bonn

AStA-Konto (Semesterbeitrag: 120 Euro)
Begünstigter: AStA RFH Koeln
Kontonummer: 27852037
Bankleitzahl: 37050198
Kreditinstitut: Sparkasse Köln-Bonn

Für unangekündigte Änderungen und Fehler kann keinerlei Haftung übernommen werden. Das Risiko ist aber vergleichsweise gering, da die Konten schon Ewigkeiten existieren und ihr Eure Buchungen bei der Bank rückgängig machen lassen könnt.



Wie heißt das Passwort für den Internen Bereich auf der offiziellen Website der RFH?
Schreibt uns eine E-Mail und wir werden Euch das Passwort mitteilen! Leider darf der Code auf dieser Seite nicht veröffentlicht werden.



Vorlesungsplan - Von wann bis wann geht die erste, zweite, n-te Stunde?
Folgender Tagesablauf gilt schon seit Ewigkeiten und wird sich wohl auch nicht mehr ändern:
Montags - Freitags
1. Stunde: 07.45 - 09.15
2. Stunde: 09.20 - 10.50
3. Stunde: 11.00 - 12.30
4. Stunde: 13.00 - 14.30
5. Stunde: 14.35 - 16.05
6. Stunde: 16.15 - 17.45
Abendstudierende und Schwerpunkte:
7. Stunde: 18.00 - 19.30
8. Stunde: 19.40 - 21.10

Samstags:
1. Stunde: 08.00 - 09.30
2. Stunde: 09.40 - 11.10
3. Stunde: 11.20 - 12.50
4. Stunde: 13.00 - 14.30
5. Stunde: 14.35 - 16.05



Wo liegt die Bibliothek und wie lang ist die Ausleihfrist?
Die Bibliothek befindet sich in der Lindenstraße 16-22.

 

Sie ist eine Ausleihbibliothek und stellt den Studierenden Medien zur Verfügung, also Bücher, Zeitschriften, Diplomarbeiten, Loseblattsammlungen.

Die Ausleihe ist gebührenfrei. Die Ausleihfrist beträgt im Regelfall 28 Tage. Die Verlängerung (14 Tage) oder die Vormerkung eines ausgeliehenen Titels ist möglich.
Zusätzlich dazu verfügt die RFH Bibliothek über ein äußerst weitreichendes Onlinearchiv, wie z.B. Springerlink. Genauere Informationen sowie eine Gesamtübersicht verschiedener Datenbanken findet ihr unter http://www.rz.rfh-koeln.de/content/datenbanken/ Auf der Gesamtübersicht ist angegeben, welche Datenbanken außerhalb des Bibliotheknetzes genutzt werden können.

Auch die Fernleihe ist natürlich möglich. (gebührenpflichtig)

Den Onlinekatalog der Bibliothek findet ihr in Eurem Studentenportal unter "Bibliothek".
Alles Nähere regelt die Benutzungsordnung vor Ort.



Wo erhalte ich den Notenspiegel?
Irgendwann werdet ihr die ersten Noten bekommen. Diese werden natürlich im System der RFH hinterlegt. Um einen Überblick über Eure Leistungen zu erhalten und einzusehen, welche Fächer noch auf Euch in welchem Semester warten und welche Gewichtungen diese haben, kann sich jeder Studierende der RFH im Prüfungsamt einen Notenspiegel ausdrucken lassen. Ihr müsst nur euren Studentenausweis mitbringen und die magischen Worte:“ Ich hätte gerne einen Notenspiegel, bitte.“ sagen.
Bei Bedarf, z.B. fürs Bafög, wird euer Notenspiegel auch mit Stempel und Unterschrift beglaubigt.



Gibt es die Möglichkeit von Weiterbildungsmaßnahmen der RFH außerhalb von Vorlesungen?
Ja, die gibt es.

 

Es lohnt sich die Angebote immer wieder anzuschauen und daran teilzunehmen…
Die Rheinische Fachhochschule bietet ihren Studenten, Alumnis und Dritten verschiedene Möglichkeiten zusätzliche Qualifikationen zu erwerben und Weiterbildungskurse zu besuchen.
Powerpoint-, Excel- oder WORD-Kurse sind nur einige Angebote.
Diese Weiterbildungsangebote ergänzen die Inhalte des Studiums und bieten in den späteren Bewerbungen die Möglichkeit, Zertifikate über namhafte Inhalte beizufügen.
www.wz.rfh-koeln.de



Was besagt die 3-Scheine-Regel?
Seit der Einführung des Bachelors an der RFH gibt es die Drei-Scheine-Regel. Grundsätzlich hindert Euch diese Regel daran, Klausuren eines Semesters zu schreiben, sollten 4 oder mehr Scheine aus den beiden vorherigen Semestern noch offen sein.
Ihr werdet dann einfach nicht für Klausuren freigeschaltet sein und könnt Euch entsprechend nicht dazu anmelden. Erkundigt Euch in einer solchen Situation frühzeitig beim Prüfungsamt über den Stand der Dinge.



Wofür ist das Prüfungsamt zuständig?
Das Prüfungsamt ist zuständig für

  • die Hilfe bei nicht freigeschalteten Klausuren
  • Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit 
und –prüfung
  • Erstellung von Notenspiegeln/Leistungskarten
  • Rückfragen und Reklamationen zu euren 
Prüfungen
  • Prüfungspläne
  • weitere studentische Angelegenheiten



Je nach Studiengang sind unterschiedliche Personen für Euch zuständig. Auf der nachstehenden Internetseite findet ihr die Kontaktdaten von Eurem Betreuer: http://www.rfh-koeln.de/die_rfh/servicebereiche/pruefungsamt/

 



Welche Aufgaben hat der Semestersprecher?
Zum Beginn eines Semesters sollte jede Gruppe einen Semestersprecher wählen. Semestersprecher/-innen haben vor allem die Aufgabe Informationen der Hochschule und des AStA/StuPa an die Kommilitoninnen und Kommilitonen weiterzugeben.

 

Bitte teilt uns mit, wer die Funktion des Semestersprecher ausübt.
Wir benötigen von Euch den Namen, den Studiengang, das Semester und die Gruppe, sowie eine Rufnummer und E-Mailadresse.